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Frühling liegt in der Luft – die Natur erwacht, Jungtiere werden geboren und Wiesen, Wälder und Felder werden zur Kinderstube der Wildtiere. Für uns als Hundehalter:innen bedeutet das: besondere Rücksicht nehmen und unsere Fellnasen in dieser sensiblen Zeit an die Leine nehmen. Warum das so wichtig ist, was in den verschiedenen Kantonen gilt und wie du deinem Vierbeiner trotzdem ausreichend Freiraum gönnst, erfährst du hier.
Zwischen April und Juli, der sogenannten Brut- und Setzzeit, sind viele Wildtiere besonders schutzbedürftig. Rehe, Hasen und Bodenbrüter bringen ihren Nachwuchs zur Welt – oft versteckt im hohen Gras oder unter Büschen, wo sie leicht übersehen werden. Freilaufende Hunde, auch wenn sie „nur spielen“ wollen, können für diese Jungtiere zur ernsten Gefahr werden. Schon die blosse Anwesenheit eines Hundes kann dazu führen, dass Muttertiere ihre Kleinen verlassen – mit oft tragischen Folgen. Und auch für unsere Vierbeiner birgt der Wald im Frühling Risiken: Ein Wildschwein mit Frischlingen reagiert schnell und aggressiv.
In der Schweiz ist die Leinenpflicht kantonal geregelt – eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Viele Kantone schreiben jedoch während der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht im Wald, an Waldrändern oder auf angrenzenden Wiesen vor.
Viele Deutschschweizer Kantone schreiben eine Leinenpflicht zwischen Anfang April und Ende Juli vor – besonders im Wald und entlang von Waldrändern. In Kantonen wie Zürich, Luzern und Uri gilt die Pflicht teils auch über den Waldrand hinaus, bis zu 50 Meter in umliegendes Gelände.
Basel-Landschaft geht noch weiter: Dort gilt zusätzlich ganzjährig Leinenpflicht in Wildruhegebieten, unabhängig von der Jahreszeit.
Hier fällt der Zeitraum der Leinenpflicht teils etwas kürzer aus.
In Freiburg, Genf und Waadt sind Hunde von Anfang April bis Mitte Juli an der Leine zu führen – nicht nur im Wald, sondern teils auch auf Wiesen oder an Waldrändern, wo Wildtiere ihre Rückzugsorte haben.
Schaffhausen und Neuenburg setzen die Frist etwas später an: Dort gilt die Leinenpflicht vom 15. April bis zum 30. Juni, ebenfalls im und rund um den Wald.
In diesen beiden Kantonen gibt es spezielle Wildschutzgebiete, in denen die Leinenpflicht saisonal variiert – teils bis weit in den Sommer hinein.
So müssen Hunde beispielsweise in bestimmten Regionen bis Mitte Juni oder Mitte Juli angeleint bleiben. Die genauen Zeiträume und betroffenen Gebiete sind lokal ausgeschildert und können je nach Wildruhezone unterschiedlich sein.
Glarus verfolgt einen klaren Ansatz: Dort gilt ganzjährig Leinenpflicht im Wald und an Waldrändern, allerdings mit Ausnahmen für Jagd- oder Arbeitshunde.
Im Wallis gibt es keine allgemeine Leinenpflicht, sondern nur in speziell gekennzeichneten Bereichen – was eine genaue Orientierung vor Ort umso wichtiger macht.
Wer die geltenden Regeln ignoriert, riskiert nicht nur Bussgelder ab 50 CHF, sondern in gravierenden Fällen auch hohe Strafzahlungen oder rechtliche Konsequenzen – besonders, wenn Wildtiere zu Schaden kommen. In einzelnen Kantonen dürfen sogar wildernde Hunde abgeschossen werden. Umso wichtiger ist es, dass du deinen Vierbeiner gut im Griff hast – auch wenn der Jagdtrieb mal stärker ist als der Rückruf.
Auch wenn dein Hund in dieser Zeit nicht frei laufen darf – Bewegung und Schnüffelzeit müssen nicht zu kurz kommen. Die perfekte Lösung: unsere Unique FreeLead mit Handschlaufe. Diese individuell konfigurierbare Schleppleine aus Biothane bietet deinem Hund ausreichend Freiraum zum Erkunden, während du die Kontrolle behältst – ganz ohne Risiko für Wildtiere.
Die Brut- und Setzzeit ist ein wunderschöner, aber auch sensibler Abschnitt im Naturjahr. Mit ein wenig Rücksicht und der passenden Ausrüstung schützt du Wildtiere – und sorgst dafür, dass dein Spaziergang für alle Beteiligten stressfrei bleibt. Unsere Leinen aus Biothane begleiten dich dabei zuverlässig und stilvoll.
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Claudia
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